ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1- Hauptbedingung
Wir vermieten den Raum für kulturelle Aktivitäten wie Theater, Tanz, Yoga-Kurse oder Firmentreffen, Ausstellungen, Workshops, Vorführungen.
*Geburtstagsfeiern werden unter bestimmten Bedingungen akzeptiert. Die Wiedergabe von lauter oder verstärkter Musik ist nicht erlaubt. Aufgrund der Nähe zu den Nachbarn akzeptieren wir ausschließlich Veranstaltungen, bei denen die Musik leise ist und als Hintergrundmusik dient, anstatt für die Feier bestimmt zu sein. Bitte beachten Sie auch, dass die Fenster während der gesamten Veranstaltung geschlossen bleiben müssen und das Event spätestens um 1 Uhr morgens enden soll.
2 - Ordnung und Reinlichkeit
Der Raum muss rechtzeitig und in sauberem Zustand an die Vermieterin zurückgegeben werden. Die Zeit für die Reinigung muss in den gebuchten Mietstunden enthalten sein. Flaschen, Lebensmittel- und andere grössere Abfälle sind durch die Mietenden ordnungsgemäss auf eigene Kosten zu entsorgen. Allfällige Nachreinigungen und Ab- fallentsorgungsgebühren werden zusätzlich verrechnet. Allfällige Nachreinigungen werden mit einem Stundensatz von mindestens CHF 80.-in Rechnung gestellt
3 - Vertragsabschluss
Mietverträge sind ab Erhalt der Zahlung rechtskräftig und werden vor Ort mit volljährigen Personen abgeschlossen. Die im Mietvertrag festgelegte Anzahl Personen darf nicht überschritten werden.
4- Verpflichtungen
Unter keinen Umständen darf der Teilzeitmieter die Räumlichkeiten untervermieten oder die ihm in diesem Vertrag gewährten Rechte abtreten. Der Teilzeitmieter ist für den Raum während des gesamten Slots verantwortlich. Er ist für die Handlungen ihrer Lehrer und Schüler verantwortlich und sorgt dafür, dass die Hausregeln und Vorschriften eingehalten werden.
5- Nutzungszeiten
Als Mietbeginn gilt der Anfang des reservierten Zeitslots. Zwischen den Slots von unterschiedlichen Teilzeitmietern sind 30 Minuten Pause fürs Lüften und den Unterrichtswechsel vorgesehen. Der Teilzeitmieter verpflichtet sich, die Räume bis spätestens 10 Minuten nach Ende des Slots zu verlassen.
6- Schlüssel
Nach Abschluss der Veranstaltung ist der Schlüssel wieder in den Schlüsselkasten zu legen. Der Code ist vertraulich. Es ist verboten, ihn an Drittpersonen weiterzugeben, ohne LE NID darüber zu informieren. Aus Sicherheitsgründen wird der Code regelmässig geändert.
7- Catering
Die Nutzung der Küche für Apéro und dergleichen ist mit dem LE NID abzusprechen. Die Nutzung der Gemeinschaftsküche geht auf Extrakosten.
8- Rücksicht auf die Nachbarschaft
LE NID verfügt über einen gewerblichen Mietvertrag, der Unterricht mit Musik ermöglicht. Die Aktivität darf jedoch keine Belästigung für die Nachbarschaft darstellen. Die Teilzeitmieter müssen darauf achten, eine respektvolle Lautstärke einzustellen. Ein Schallpegel von 80 dB darf nicht überschritten werden.
Musikinstrumente, Mikrofone und Tonverstärker sind nicht erlaubt. Jede wiederholte Belästigung, die Anlass zu Beschwerden seitens des Miteigentümers oder der Nachbarschaft gibt, kann zur Auflösung des vorliegenden Vertrages führen. Eventuelle Bussen auf Grund von Ruhestörung sind vom Teilzeitmieter zu bezahlen.
9- Konditionen bei Stornierung
(punktuelle Teilzeitmiete)
-Bei Stornierung einer Reservation bis 2 Monate vor Mietbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20% an.
-Bei einer Stornierung bis 21 Tage vor Mietbeginn wird 50% der Miete in Rechnung gestellt.
-Nach 21 Tage vor Mietbeginn kann die Reservation nicht mehr storniert werden (d.h. bei einer Stornierung wird 100% des Mietpreises in Rechnung gestellt).
10-Haftung & Versicherung
-LE NID übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter aus unsachgemässem Gebrauch der Räumlichkeiten entstehen.
-LE NID übernimmt keine Haftung für Diebstähle persönlicher Gegenstände.
11- Versicherung
Vom Teilzeitmieter sind Personen- und Sachschäden durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzudecken.
12- Bewilligungen
Sämtliche Bewilligungen sowie die Einhaltung urheberrechtlicher Vorschriften (zBsp Suisa und Pro Litteris) sind Sache des Teilzeitmieters bzw. des Veranstalters.
13-Weitere Bestimmungen
-Die LE NID-Hausregeln gelten als integrierter Bestandteil des Miet- und Benützungsvertrages.
-Sollte im Falle von höherer Gewalt dieser Vertrag nicht erfüllt werden können, entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
-Die Vermieterin kann jederzeit Kontrollen betreffend der Einhaltung des Vertrages durchführen.